Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mitgliedsverträge von VitalBody Potsdam mit ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit VitalBody Potsdsam abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung des Studios berechtigt sind. § 2 Studioordnung Eine für die Mitglieder verbindliche Studioordnung ist in ihrer jeweils gültigen Fassung im Studio ausgehangen. Die Studioordnung enthält unter anderem Regelungen über Bekleidung, Gerätenutzung, Nutzungszeiten sowie das Verhalten in den Räumlichkeiten. Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Clubordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten. § 3 Mitgliedschaft Eine Mitgliedschaft kann entweder in Form eines Abonnements oder in Form einer Punktekarte begründet werden. Die durch das Mitglied gewählte Form ist dem Mitgliedsvertrag zu entnehmen. Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme am 20-minütigen EMS Training im Studio innerhalb der Öffnungszeiten. Ein Trainingsanspruch besteht nur bei vorheriger Terminvereinbarung. Es kann unter Berücksichtigung von Verfügbarkeit bzw. Kapazität immer nur ein zukünftiger Termin vereinbart werden, um allen Mitgliedern ausreichend Trainingstermine anbieten zu können. Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten oder teilhaften Mitgliedschaft auf Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von VitalBody Potsdam möglich. Das Mitglied ist verpflichtet, VitalBody Potsdam unverzüglich jede Änderung der vertragsrelevanten Daten (z.B. Name, Adresse, Bankverbindung) mitzuteilen. Kosten, die VitalBody Potsdam dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen. § 4 Abonnement Die Mitgliedschaft beginnt zu den im Mitgliedsvertrag genannten Konditionen mit dem als Start der Mitgliedschaft bezeichneten Datum. Wird ein früherer Trainingsbeginn (Start des Trainings) vereinbart, so wird dies als vorvertragliche Laufzeit bezeichnet. Die vorvertragliche Laufzeit wird kostenfrei gewährt und nicht auf die Erstlaufzeit angerechnet. Alle Regelungen des Mitgliedsvertrags und der AGB gelten auch schon während der vorvertraglichen Laufzeit. Die Erstlaufzeit der Mitgliedschaft wird auf dem Mitgliedsvertrag vereinbart. Wird eine Mitgliedschaft nicht spätestens 2 Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. nach einer bereits eingetretenen Verlängerung nicht spätestens 2 Monate vor Ablauf der Verlängerungsperiode in Textform durch eine der beiden Parteien gekündigt, so verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um die Dauer der Erstlaufzeit. Ausgenommen hiervon sind Mitgliedschaften mit Erstlaufzeiten von mehr als 12 Monaten, welche sich bei Nichtkündigung jeweils nur um12 Monate verlängern. Für Mitgliedschaften mit einer Erstlaufzeit von bis zu 3 Monaten gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von 4WOchen. Die Parteien können die Mitgliedschaft bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (außerordentlich) in Textform kündigen. So berechtigt z.B. ein grober Verstoß gegen die Clubordnung VitalBody Potsdam zur außerordentlichen Kündigung. In diesem Falle ist VitalBody Potsdam berechtigt, Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Das Vorliegen eines wichtigen Grundes muss in der Regel schriftlich nachgewiesen werden. Zwischen zwei Trainingseinheiten muss ein zeitlicher Abstand von mindestens 48 Stunden liegen. Erscheint das Mitglied zu einem vereinbarten Termin nicht oder wird der Termin weniger als 24 Stunden vorher abgesagt und hat das Mitglied das zu vertreten, ist VitalBody Potsdam berechtigt, eine Gebühr in Höhe von 4,90 Euro zu verlangen. Ist auf dem Mitgliedsvertrag der Tarif FLEXY OneTime angekreuzt, so ist nur eine Trainingseinheit pro Kalenderwoche im Mitgliedsbeitrag kostenfrei inkludiert. Für jede weitere Trainingseinheit pro Kalenderwoche ist ein Aufpreis zu zahlen. Ist auf dem Mitgliedsvertrag der Tarif FLEXY TIME angekreuzt, so sind nur Trainingseinheiten innerhalb der im Mitgliedsvertrag vereinbarten Trainingszeit im Mitgliedsbeitrag kostenfrei inkludiert. Für jede Trainingseinheit außerhalb der Trainingszeit ist ein Aufpreis zu zahlen. § 5 Punktekarte Mit der Punktekarte erwirbt das Mitglied das Recht, innerhalb von zwei Jahren ab Gültigkeitsdatum an der im Mitgliedsvertrag vereinbarten Anzahl an Trainings teilzunehmen. Erscheint das Mitglied zu einem vereinbarten Termin nicht oder wird der Termin weniger als 24 Stunden vorher abgesagt und hat das Mitglied das zu vertreten, gilt das Training als absolviert. Die Mitgliedschaft endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn die vereinbarte Anzahl an Trainings absolviert worden ist oder spätestens nach Ablauf von zwei Jahren ab Gültigkeitsdatum, wobei vereinbarte aber nicht absolvierte Trainings ersatzlos verfallen. § 6 Wäsche Service Im Rahmen des Wäsche Service wird dem Mitglied zu Beginn jeder Trainingseinheit frische EMS Trainingskleidung und auf Wunsch ein Handtuch zur Verfügung gestellt. Außerdem kann das Mitglied ohne Angabe von Gründen je Kalenderjahr ein oder mehrere beitragsfreie Ruhezeiten in Anspruch nehmen. Die Beantragung einer solchen beitragsfreien Ruhezeit muss spätestens 2 Wochen vor Beginn erfolgen. Jede einzelne beitragsfreie Ruhezeit muss zwei oder mehr volle Kalenderwochen umfassen und beginnt immer an einem Montag. Während einer beitragsfreien Ruhezeit kann das Mitglied keine mit der Mitgliedschaft verbundenen Leistungen von VitalBody Potsdam in Anspruch nehmen und zahlt während der Ruhezeit nur den Wäsche Service. Beitragsfreie Ruhezeiten werden nach ihrer Beendigung an die aktuelle Laufzeit der Mitgliedschaft angehangen. Das bedeutet, dass sich nach Ablauf der beitragsfreien Ruhezeit das nächstmögliche ordentliche Mitgliedschaftsende um die Dauer der genommenen Ruhezeit nach hinten verschiebt. Eine vorzeitige Beendigung der beitragsfreien Ruhezeit ist möglich, sofern die Ruhezeit weiterhin zwei oder mehr volle Kalenderwochen umfasst.Die Laufzeit des Wäsche Service richtet sich nach der Laufzeit der Mitgliedschaft. Der Wäsche Service kann separat von der Mitgliedschaft gekündigt werden.Die Kündigungsfristen und -zeitpunkte entsprechen den Kündigungsfristen und -zeitpunkten der Mitgliedschaft gemäß § 5 . Wird die Mitgliedschaft gekündigt, so bezieht sich die Kündigung automatisch auch auf den Wäsche Service. § 7 Mitgliedsbeitrag Wöchentliche Beiträge werden jeweils im Voraus für die jeweilige Kalenderwoche fällig, einmalige Beiträge sind sofort fällig. Die geschuldeten Beiträge werden, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist und eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, per SEPA Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder wegen Widerspruchszurückbelastet und hat das Mitglied das zu vertreten, ist VitalBody Potsdam berechtigt, Ersatz der durch die Nichteinlösung bzw. Rückbelastung entstehenden Kosten zu verlangen. Widerruft das Mitglied im Laufe der Mitgliedschaft eine bereits erteilte Einzugsermächtigung bzw. wünscht es eine andere Zahlart als das SEPA Lastschriftverfahren, kann VitalBody Potsdam zur Kompensation des erhöhten Verwaltungsaufwands bei regelmäßig wiederkehrenden Beiträgen eine angemessene Gebühr je Zahlung verlangen. Gerät das Mitglied schuldhaft in Zahlungsverzug, ist VitalBody Potsdam berechtigt, die Teilnahme am Training zu versagen, bis der Rückstand ausgeglichen ist. VitalBody Potsdam behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung. Gerät ein Mitglied mit der Zahlung wöchentlicher Beiträge in Höhe von mehr als fünf Wochenbeiträgen schuldhaft in Verzug, so kann VitalBody Potsdam die auf die restliche Vertragsdauer anfallenden Beiträge mit sofortiger Fälligkeit geltend machen.Bei einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer ist VitalBody Potsdam berechtigt, wöchentliche Beiträge entsprechend der Erhöhung anzupassen. VitalBody Potsdam wird dem Mitglied die Anpassung schriftlich (z.B. per Email) mitteilen. Der erhöhte Mitgliedsbeitrag wird ab der der Mitteilung folgenden Kalenderwoche fällig. Ermäßigt sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend. § 8 Inhaberwechsel Im Falle des Inhaberwechsels stimmt das Mitglied einem Vertragseintritt des neuen Inhabers unter der Voraussetzung zu, dass der Betrieb im Wesentlichen einschließlich des Personals an gleichem Ort und gleicher Stelle zu Bedingungen fortgeführt wird, die das Mitglied nicht schlechter stellen als bisher. § 9 Haftungsbeschränkung VitalBody Potsdam erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Informationen, die sie unmittelbar vom Mitglied oder über die Nutzung ihrer Einrichtungen erhält. Dies erfolgt gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen. VitalBody Potsdam nutzt diese Informationen über das Mitglied, um die Kundenbeziehung mit dem Mitglied zu gestalten und dem Mitglied auch andere eigene und fremde Produkte und Dienstleistungen anzubieten. Das Mitglied kann sämtlichen Werbemaßnahmen jederzeit widersprechen. Zugang zu den gespeicherten Daten haben, soweit gesetzlich zulässig, nur VitalBody Potsdam und mit ihr verbundene und mit der Vertragsdurchführung und Forderungseinziehung beauftragte Unternehmen, wobei auch die Datenweitergabe an Inkasso-Unternehmen im Fall der Abtretung einer fälligen Forderung erfasst wird. Eine hierüber hinausgehende Übermittlung an Dritte findet nicht statt. § 10 Datenschutz VitalBody Potsdam erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Informationen, die sie unmittelbar vom Vertragspartner oder über die Nutzung ihrer Einrichtungen erhält. VitalBody Potsdam nutzt diese Informationen über das Mitglied oder den vom Mitglied benannten Nutzer des Vertrags, um die Kundenbeziehung mit dem Mitglied zu gestalten und dem Mitglied auch andere eigene und fremde Produkte und Dienstleistungen anzubieten. Das Mitglied kann sämtlichen Werbemaßnahmen jederzeit widersprechen. Zugang zu den gespeicherten Daten haben, soweit gesetzlich zulässig, nur VitalBody Potsdam und mit ihr verbundene und mit der Vertragsdurchführung und Forderungseinziehung beauftragte Unternehmen, wobei auch die Datenweitergabe an Inkasso-Unternehmen im Fall der Abtretung einer fälligen Forderung erfasst wird. Eine hierüber hinausgehende Übermittlung an Dritte findet nicht statt. § 11 Schlussbestimmungen Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig oder anfechtbar oder aus einem sonstigen Grund unwirksam sein, so bleibt der übrige Vertrag dennoch wirksam. Die Vertragsparteien verpflichten sich in einem solchen Fall statt der nichtigen, anfechtbaren oder unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die ihrem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahe kommt und einen entsprechenden wirtschaftlichen Erfolg gewährleistet. Entsprechendes gilt für den Fall, dass dieser Vertrag eine Lücke haben sollte. Gemäß § 36 VSBG erklärt VitalBody Potsdam, weder verpflichtet noch bereit zu sein, an Streitbeilegungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Stand: 1. Juli 2019